EU-Gericht stützt internationale Terror- und Schurkenpolitik
Ein EU-Gericht hat in diesen Tagen einen Höhepunkt krimineller Gerichtsbarkeit markiert – und belässt die palästinensische Widerstandsorganisation Hamas auf der Terrorliste. Diese groteske Entscheidung kommt zu einem wichtigen Zeitpunkt: In der vergangenen Woche hat die UN-Sonderkommission für die Untersuchung der Gaza-Zwischenfälle einen für Israels unterdrückerische Mord- und Terrorpolitik verheerenden Bericht vorgelegt. Und ausgerechnet heute veröffentlicht die Hamas-geführte Gaza-Regierung eine neue Statistik, die seit dem Beginn der Demonstrationen am Gaza-Zaun gegen Israels Besatzung und Unterdrückung am 30. März 2018 knapp 260 Morde und 30.000 Verletzte aufführt – ausschließlich auf palästinensischer Seite.
Die Vorgeschichte des Palästina-Konflikts seit 1947 ist völlig eindeutig, exakt am Tag (29. November 1947) der widerrechtlichen Entscheidung der UN-Vollversammlung für die Teilung Palästinas, ohne Mitwirkungsrechte der Bevölkerung, begannen zionistische Kräfte mit Ermordung und Vertreibung von 750.000 Palästinensern. Seitdem wurden Siedlerkolonialismus (Dr. Petra Wild), blutige Unterdrückung und illegale Besatzung der Westbank, Ostjerusalems und der Golan-Höhen zielstrebig vorangetrieben. Es ist das Recht der Palästinenser, sich dagegen zur Wehr zu setzen.
Wenn nun ein EU-Gericht sich zu der grotesken Ansicht versteigt, die Opfer seien die Terroristen, während korrupte und kriminelle Politik in den westlichen Hauptstädten die Mörder hofiert, haben wir es mit einer schweren rechtlichen Verfehlung zu tun, die rechtlich zu ahnden ist. Das werden wir betreiben.