RBB-Lügenpolitik gerichtlich unterstützt! – Wie schwierig ist die deutsche Sprache?
Wusste ich, dass es in besonderem Maße schwierig würde, im Fall der Israel-Politik und bei Herausforderung der Springer-Konzernmacht in Deutschland deutsche Gerichte bei Gegendarstellungen und Unterlassungsklagen in ordentliche Funktion zu bringen? Selbstverständlich. Jetzt hat das Gericht zurückgeschlagen, schon beim Prozesskostenhilfe-Antrag (s. unten).
Worum geht es? Der „Rundfunk Berlin-Brandenburg“ (RBB) hatte vom „Stern“ ohne Rückfrage eine unwahre Aussage abgekupfert:
„Über den jüdischen Staat sagt er: ‚Dieser Staat ist ein Un-Staat. Und wenn ein Staat ein Problem ist, dann kann er nicht Teil der Lösung sein. Dann darf es diesen Staat nicht geben.‘“
Tatsächlich hatte ich gesagt – und zwar bei der „Quds“-Demonstration am 26. Juli 2014:
Wie nun unsere faszinierende Journaille: ‚Lösung finden ohne‘ in: ‚darf es nicht geben‘ umschreiben konnte, ist mir schleierhaft. Vielleicht hilft eine psychiatrische Gesprächstherapie. Das nenne ich einmal „die russische Lösung“: Premier Medwedew hatte solche Probleme in unseren Medien angedeutet, auch RS-Chef Kiseljew. Vielleicht war es aber auch einfach ein radikalzionistischer Schmierfink oder Sympathisant, der hier den Boden für hemmungslose Verunglimpfungen bereiten wollte.
Wie auch immer: Der „Stern“ hat die kostenpflichtige Unterlassung bereits akzeptiert, dort geht es jetzt noch um die Gegendarstellung. Aber der RBB sträubt sich mit hanebüchenen Gründen: Demzufolge wird mir u. a. entgegengehalten, dass aus der Tatsache, dass ich ab 2015 für die „Ein-Staaten-Lösung“ des Palästina-Problems eintrete, mir untergeschoben werden darf ich hätte gesagt: „Dann darf es diesen Staat nicht geben.“ Und das Gericht stützt das durch diese Nachfrage!
Ich werde mich am Wochenende beim Bundesjustizminister und beim Berliner Justizsenator beschweren. Und mache mich auf eine haarsträubende Auseinandersetzung gefasst. Mal schauen, wie weit die Döpfner-/Springer-Methoden und -Macht reichen.