5G Bundestagspetition

5G: Erfolgreiche Bundestagspetition – politisch erfolgreich?

Die Bundestagspetition gegen 5G hat gestern Nacht das Quorum von 50.000 Unterschriften klar überschritten! Am Schluss gab’s noch Hektik, weil einzelne herumposteten, das Quorum sei doch bei kurz über 50T erreicht, nun sei „alles gut“. Nun, wer mit solchen Grenzen öfter zu tun hat, beispielsweise auch mit Unterstützer-Unterschriften bei Wahlen, der weiß, dass man solche Quoren großzügig überschreiten sollte, um Behörden und Institutionen nicht in Versuchung kommen zu lassen und somit davon abzuhalten, mit einer kleinen Fälschung die Zahl der Unterstützer knapp unter das Quorum zu drücken – und damit politischen Konsequenzen 5g Bundestagspetition„vorzubeugen“. Dann stellten viele stark schwankende Zahlenangaben über die Mitzeichner fest, die Server waren wieder einmal überlastet, ein wunderbares Mittel zur Behinderung dieses kleinen Rests direkter Demokratie in Deutschland – seit Jahren kritisiert…

Doch wieder einmal wird deutlich, dass Wortführer der deutschen Systemopposition nicht an einen Tisch finden. Am 1. April hatte ich AZK/OCG, Ken Jebsen, Frank Höfer, Jürgen Elsässer und Michael Vogt angeschrieben – unter Hinweis darauf, dass weder ich persönlich noch die NM daran beteiligt sei… Eine Antwort erfolgte nicht – aber die Zahlen stiegen endlich im benötigten Maße.

Aber das ist nur ein kleiner Anfang der benötigten Lernschritte in diesem Vorgang 5G, der unser Leben verändern wird. Zunächst einmal: Dass das Quorum überschritten wurde, heißt nicht, dass nun „alles gut“ ist – also jetzt der Bundestag sich befassen müsste. Denn im Hinweistext des Petitionssystems findet sich dies:

5G BundestagspetitionWirkt sich die Anzahl an Unterstützern auf die Bearbeitung einer Petition aus? Die Anzahl an Unterstützern wirkt sich grundsätzlich nicht auf die parlamentarische Prüfung einer Petition aus, für den Umfang der Prüfung ist allein das Anliegen entscheidend. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 17 jedermann das Petitionsrecht und der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestage bearbeitet jede eingegangene Petition gleich – unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelpetition oder eine öffentliche Petition mit tausenden von Unterstützern handelt. Die Zahl der Unterstützer und das Erreichen des Quorums erleichtert jedoch den Zugang zu einer öffentlichen Beratung.

Es gilt jetzt also, dafür zu kämpfen, dass der Petitionsausschuss die Sache nicht wie oben erklärt mit Zwei-Drittel-Mehrheit „abbügelt“, sondern tatsächlich eine Anhörung stattfindet. Und da geht es NICHT darum, dass jemand treudeutsch erklärt, wie schädlich 5G sei – und wie wichtig deshalb diese Petition. Sondern es geht darum, dass ein Dr. med. dies wissenschaftlich begründet – und ein studierter Verwaltungsrechtler klarstellt, dass weitere Schritte zum Einsatz dieser Technologie strafrechtliche Folgen haben werden; und wo dies nicht innerhalb unseres derzeitigen Kolonialsystems mit eingeschränkter Rechtsstaatlichkeit auch zu tatsächlichen Bestrafungen der Verantwortlichen führt, dann im nächsten System – nach dem Zusammenbruch des jetzigen. Es geht also tatsächlich darum, den Verantwortlichen klarzumachen, dass jeder Abgeordnete, der sich entgegen seiner Verantwortung für die Gesundheit des Volkes JETZT NICHT WEHRT, sich der vorsätzlichen Körperverletzung und Umweltschädigung strafbar macht – und diese Strafe auch erhalten wird.

Über die Schädlichkeit von 5G wächst die Informationsdichte. So schreibt der verdienstvolle Prof. Manfred Buchner (MdEP, ÖDP) zum Insektenschwund: „Es gibt nur eine mögliche Ursache, die praktisch überall vorhanden ist, und das sind die Funkstrahlen. Dies wird sich mit dem Aufbau von 5G („Mobilfunk der Dinge“) noch weiter verschlechtern, weil dabei auch Strahlen benutzt werden, für deren Wellenlänge Beine, Flügel und andere Körperteile der Insekten als Antennen wirken. Das bedeutet, dass diese Tiere noch mehr geschädigt werden als durch die heutige Funkstrahlung.“

Schließlich muss erwähnt werden, dass es längst alternative Technologien gibt, die uns von 5G(ift) längst befreien könnten – jedoch mangels lukrativer Ausbeutung nicht erforscht werden: Gravitationstechnologie. Das muss klar sein, dass im heute hoch korruptiven politisch-industriellen Umfeld lieber die Gesundheit von Mensch und Natur gefährdet wird, als mögliche Gewinnchancen. Und auch hier muss klar sein: Beteiligte Firmen können sich praktisch begraben lassen. Die Kosten, die ihnen auferlegt werden, um den Schaden zu begrenzen, sprengen jedes Risiko-Management in tausend Fetzen.