Anwaelte Anwälte

Anwälte: sieben negative Erfahrungen

Dass man Anwälten jeden Mist schriftlich erklären muss, seitenlang, stundenlang, das ist schon normal. Dass sie ihre Arbeit einfach nicht vollständig machen, ist häufig, jedoch bereits etwas seltener. Und dann gibt es solche, die führen sich auf wie Saboteure. Sieben meiner Anwälte der letzten sechs Jahre:

  1. Urs Koerner von Gustorf, Berlin

2013: Verfahren wegen Betruges (!) um eine zu spät bezahlte Rechnung für meinen Mitgliedsbeitrag im Schießsportverein „Spaß am Schießen“ i.H.v. ca. 120 Euro. Strafanzeige erstattet hatte die Vereinsführung, möglicherweise in Absprache mit der Polizei, um Maßnahmen gegen den Verein wegen unvorschriftsmäßigen Verhaltens abzuwenden. Der Vorsitzende hieß damals Dummer. Tatsächlich. Das Amtsgericht verurteilte mich, obwohl ich in der Verhandlung durch eigenes Zeugenverhör klarstellte (Eigen-Verteidigung ohne Anwalt), dass nicht ich betrogen hatte, sondern die Anzeigensteller: Ich hatte nicht etwa vorgegaukelt, finanziell gut gestellt zu sein, wie die Anzeigensteller gelogen hatten, sondern klargemacht, dass wir eine Familie von Hartz4-Aufstockern sind. Diese Kleinigkeit hinderte den Amtsrichter mit seiner korrupten Berufsauffassung nicht an einer klaren Verurteilung. Im Folgeverfahren vor dem Landgericht Potsdam zog ich auf Empfehlung den Berliner Anwalt Koerner von Gustorf zu. Er verpasste in der Verhandlung drei haarsträubende Gelegenheiten, die Richterin wegen Befangenheit abzulehnen – und trat auch sonst sehr zurückhaltend auf. Konsequenz – obwohl der Staatsanwalt sein Buch sehr beeindruckend zugeschlagen hatte und erklärt, Hörstel sei kein Betrüger: Verurteilung wegen Betruges! Dann erklärt mir Koerner, die Revision werde 20.000 Euro Kosten, verschweigt mir aber, dass dies der Betrag ist, den er selbst daran verdienen möchte – nicht etwa Gerichtskosten. Ich gab mich damals geschlagen – über diese Mittel verfügte ich nicht, die DM nicht, BEP e.V. nicht. Recht bekommt, wer Geld hat. Ich kenne kein Land, wo das anders ist.

2015: In der berühmten „Geldbörsen-Affäre“ um eine gefundene Geldbörse, die ich an den Eigentümer per Post zurücksende, schafft es Koerner, vor dem Amtsgericht KEIN EINZIGES WORT zur Sache zu sagen. Der gleiche Amtsrichter wie 2013 verurteilt mich wegen Unterschlagung – weil der Eigentümer festgestellt hatte, dass ihm 80 Euro fehlten – und gegen mich, den Finder, Strafanzeige hatte erstatten lassen. Seine Firma: Drogeriemarkt dm, stellte ihm den Anwalt: gratis. Zu dieser Zeit versuchte die vom populären dm-Chef Werner mitgegründete GLS-Bank, die nach eigenem Bekunden KEINE ethische Bank ist, den ungeliebten Kunden Deutsche Mitte loszuwerden. Gab es da einen Zusammenhang? Ich weiß es nicht. Dieses „Vergessen“ der Geldbörse am Kassentisch durch den Anzeigensteller direkt neben meinem Einkaufskorb sieht aus wie Framing.

2017: Dem Landgerichtspräsidenten schreibe ich, dass ich eine neuerliche Befassung der gleichen Richterin wie 2013 wegen korrupten Amtsverständnisses ablehne. Mein Fall wird einer anderen Kammer zugewiesen.

2. Johannes Eisenberg, Berlin

Gilt als Star-Anwalt, Auftreten mit riesiger Bugwelle, schwierig im Kontakt. Ich wollte ihn in der Unterschlagungssache gewinnen. Zum Glück begrenzten wir die Ausgaben auf 1.000 Euro. Sein erster Schriftsatz war trotz umfangreicher Vorbereitung durch mich so schwach, dass ich ihn feuerte. Er wollte dann deutlich höher als 1.000 Euro kassieren – musste jedoch zurückstecken. Ich hatte für die Deutsche Mitte erhebliche Spendeneinnahmen verbuchen können, gewann einen guten, teuren und blutjungen Münchner Anwalt, Dr. Minkoff aus München – kompletter Freispruch!

3. Tobias Kumpf, München

2017: Der Landeswahlausschuss Sachsen hat wegen eines dummen Fehlers des Landesverbandes die Teilnahme der DM an der Bundestagswahl ausgeschlossen. Für die Anhörung vor dem Bundeswahlausschuss brauchen wir dringend einen guten anwaltlichen Schriftsatz. Kumpf schreibt fleißig, nicht besonders beeindruckend, „vergisst“ jedoch, die bisherige Rechtsprechung zu untersuchen. Diese spricht für uns, für die DM. Da die entsprechenden Hinweise aus dem Expertenkreis des Bundeswahlleiters kommen, nicht von uns, verliert die DM Sachsen ihren verdienten Platz auf dem Wahlschein. 5.000 Euro aus dem Fenster.

4. Patrick Jacobshagen, Berlin

2018: Verpasst die Zahlungsfrist für die Markenanmeldung des Serviceclubs „Wächter“. Es gibt kein Geld für ein Verfahren um Schadenersatz, ich streiche ihm das Honorar in Höhe unserer Anmeldekosten.

5. Joachim Streitberger, Emmendingen

2018: Im Vorgespräch wurde er von mir offen informiert, dass ich von genau den staatlichen Institutionen, deren direkte oder indirekte Verbindungen nach bester Einschätzung an meiner Ermordung beteiligt sein werden, eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe haben möchte. Streitberger verpasst die Widerspruchsfrist zum ersten Ablehnungsschreiben. Daraus wird deshalb ein Bescheid, und der Bescheid erlangt Rechtskraft. Schon vorher war Streitberger durch merkwürdig stark zurückhaltende Beratung aufgefallen zu Strategie und Taktik unseres Vorgehens. Eigentlich schickte er nur Papierchen weiter, die ich formuliert hatte. Er musste auf sein Honorar verzichten, was er anstandslos tat. Schadenersatz? Regress? Keine Chance mangels Mitteln.

6. Dr. Hans Scholzen, Düsseldorf

2019: Dr. Scholzen war nicht nur zurückhaltend: Er weigerte sich über Monate hartnäckig, die Rechtskommentare zu Rate zu ziehen – und riet vorschriftswidrig davon ab, vollständig zu argumentieren. Den ersten Lügenbescheid des Potsdamer Polizeipräsidiums wollte er kaum angreifen, bis ich darauf bestand. Außerdem gelang es mir nicht, von ihm eine unmissverständliche schriftliche Erklärung zu erhalten, WELCHE der zahlreichen von mir vorgelegten Dokumente über Beschattungen, seltsame Figuren beim Joggen etc., ein ukrainisches Fahrzeug beim Kamera-Aufsager auf dem traditionellen Rasendreieck in Potsdam nach meinem Treffen mit Präsident Putin auf der Krim etc. – er nun tatsächlich beim Gericht eingereicht hatte.

Nachdem sein Schriftsatz unbekannten Umfangs endlich eingereicht war, habe ich ihn gefeuert. Kein Vertrauen in seine „Arbeit“. Er verlangt noch mehr als 800 Euro. Mangels Mitteln kann ich nichts machen, muss das Geld meiner treuen Unterstützer nehmen und zahlen.

7. Axel Nagler, Neuss

2019: Der eleganteste und finanziell aufwendigste Schritt gelang Nagler, indem er mich vier Wochen vor (dem mir völlig unbekannten) Fristende für den Abgabetermin unserer Klageschrift mit folgenden Mail-Zeilen überraschte: „Ich werde Ihnen keinen Termin nennen und mich von Ihnen auch nicht durch Verwendung von Großbuchstaben zu unsachgemäßer Eile drängen lassen. Ich habe mich auch nicht zu entschuldigen und ich bin auch nicht Ihr Lakai, sondern arbeite die Dinge so ab, wie es sinnvoll und der Sache angemessen ist.“ Und: „Wenn Sie damit nicht zurecht kommen, steht es Ihnen jederzeit frei, jemand anders zu beauftragen.“

Vorgeschichte: Wir hatten ursprünglich gesprächsweise vereinbart, dass er am 30. Juni seinen Schriftsatzentwurf vorlegen sollte, damit ich prüfen konnte. Der 30. verstrich kommentarlos. Ich fragte per Mail am 5. Juli nach, bat auch um einen neuen Termin, erhielt telefonisch zur Antwort: andere dringende Fälle, Mandanten in Haft-Problemen – Nagler ist auch Strafrechtler. Ich habe das selbstverständlich akzeptiert. Am 15. Juli hatte ich noch immer keinen Termin, forderte deshalb für den kommenden Tag einen Termin ein, vier Wochen vor Frist; von dieser Frist erfuhr ich freilich erst NACH der Kündigung. Naglers Antwort findet sich oben. Hier erklärt ein Anwalt indirekt, dass er seinen Mandanten nicht mehr will. Ihn als Anwalt zu behalten gefährdet jedoch direkt meine eigene persönliche Sicherheit und die meiner Familie. Von Partei, Unterstützern und ein paar Millionen Menschen in Deutschland und weltweit, die meine Arbeit kennen und auf ihren Erfolg hoffen – ganz zu schweigen.

Nagler hat eine Abrechnung vorgelegt, Kosten i.H.v. 4.100 Euro in Rechnung gestellt – und 486 Euro übrig gelassen. Das ist vermutlich legal – und trotzdem in dieser krassen Form nicht korrekt. Irgendwelche Schritte zu prüfen habe ich kein Geld – das weiß er. Unser gelegentlicher Schurkenstaat wird sich auf seine verbindliche Art erkenntlich zeigen, so funktioniert das System.

Was ich aus diesen seltsam häufigen Fällen lerne:

Anwälte brauchen eine kämpferische Vorgeschichte, sonst kann und darf ich sie nicht akzeptieren. Sie dürfen höchstens in 1.000er-Schritten abrechnen, müssen sich stets pünktlich Zwischengenehmigungen holen. Fristen sind immer sofort zu melden. Grundlage muss eine schriftliche Vereinbarung sein.

Diese Vereinbarung könnte folgende Punkte umfassen:

  1. Ein Vorschuss wird nicht gezahlt. Rechnungen werden binnen drei Werktagen beglichen, Beleg an RA. Jeglicher Zahlungsverzug seitens des Mandanten berechtigt den Anwalt, jederzeit sämtliche Tätigkeiten und die Erfüllung dieser Anwaltspflichten im Rahmen des Mandats zu Lasten und in voller Verantwortung des Mandanten auszusetzen. Bei Zahlungseingang tritt diese Vereinbarung sofort wieder in Kraft, unabhängig von Kenntnisnahme der Kontenbewegung durch Empfänger.
  2. Alle drei Arbeitsstunden wird Rechnung gestellt, jeweils mit kurzem Hinweis über die geleisteten Tätigkeiten – wenige Stichpunkte reichen aus.
  3. Vereinbarungen werden schriftlich bestätigt und eingehalten.
  4. Zuschriften werden zeitnah beantwortet, binnen acht Arbeitstagen. Eine inhaltliche Abarbeitung erfolgt spätestens binnen 15 Arbeitstagen.
  5. Terminwünsche werden zeitnah abgearbeitet, binnen acht Arbeitstagen.
  6. Vorgetragene Sachargumente des Mandanten sind vollständig abzuarbeiten, Nicht-Befolgung wäre ein Verstoß gegen Ziffern 3.) und 4.) dieser Aufstellung.
  7. Der Anwalt hat dem Mandanten unverzüglich mitzuteilen, spätestens binnen drei Arbeitstagen, wenn ihm Informationen zugänglich werden oder Beeinflussungsversuche zugehen, die das o. a. Mandat betreffen.
  8. Dem Mandanten sind Fristsetzungen sowie Kommunikationen der Verfahrensgegner unverzüglich zuzuleiten, spätestens binnen drei Arbeitstagen.