Christoph Hörstel auf krimineller Bahn? Prozess in Potsdam!

Wenn man unserem Staat und seinen Gerichten glauben darf, geht’s gerade richtig abwärts mit mir:
Am 31. Juli 2015 habe ich eine Geldbörse gefunden, habe sie dem Eigentümer nach Hause geschickt, Adresse lag drin – Einschreiben unter meinem vollen Namen, mit voller Hausadresse. Problem: ihm fehlen 70/80 Euro. Jetzt werde ICH wegen Unterschlagung angeklagt (§ 246 StGB). 2012 hatten wir schon einmal so ein krummes Ding der Potsdamer Gerichtsbarkeit. Da wurde ich nach einer teilweise erlogenen Anklage vom Landgericht als Betrüger verurteilt, wegen einer spät gezahlten Rechnung – und obwohl der Staatsanwalt Einstellung des Verfahrens forderte; seine Aussage damals: „Ich kann zu diesem Verfahren nichts mehr beitragen – Herr Hörstel ist kein Betrüger.“
Montag, 15. Februar, ist in Potsdam Verhandlung: 11.00 Uhr, Saal 22 im Amtsgericht in der Jägerallee 10 – 12, 14467 Potsdam. Es ist eindeutig, wohin dieser Staat mich bringen will: auf jeden Fall an den Pranger – und wenn’s irgendwie geht: hinter Gitter?
Hier meine Aussage zur Sache: Az 4131 Js 34834/15:

Am fraglichen Tag war ich in erschöpftem Zustand wegen Überarbeitung und sehr stark gedanklich abgelenkt wegen eines grundlegenden Textbeitrags, den ich wenige Stunden zuvor an diesem Tag veröffentlicht hatte. Ich bin abends mit meinem vierjährigen Sohn zum Einkaufen gefahren. Wir waren bei DM.

Kurz bevor ich hinter die Abnahmefläche trat, um meine Waren im Empfang zu nehmen, fiel dem Kunden vor mir (Herrn Sch) eine Postkarte herunter. Ich machte ihn darauf aufmerksam, er sammelte sie etwas ungelenk auf – und ich lud dann die Waren in den Korb. Währenddessen entfernte sich Herr Sch.
Als ich zum Schluss den Korb an mich nahm, sah ich die relativ große Brieftasche. Ich war sofort sicher, den Kunden, der aus meinem damaligen Zeitgefühl nur seit sehr kurzer Zeit die Filiale verlassen hatte – wie
ich meinte – finden zu können – und sah mich um.

Als ich ihn nicht sehen konnte, nahm ich die Brieftasche, steckte sie in den Korb neben meinen Einkauf – und verließ sofort das Geschäft, weil ich hoffte, Herrn Sch. draußen noch finden zu können. Über dieser fixen Idee habe ich den einfachsten und zeitsparendsten Schritt vergessen: die Brieftasche an meiner Kasse abzugeben. Und diese Idee hatte ich, weil ich ihn wegen des Postkarten-Augenblicks sympathisch fand.

Draußen auf der Jägerstraße sah ich mich gründlich um, konnte ihn jedoch nicht erblicken. Weil es für den Kleinen sehr spät war, wollte ich ihn zunächst rasch nach Hause bringen. Also lud ich den Einkauf hinten in
den Wagen und legte die Brieftasche auf das Wagendach.

In diesem Moment verschwand der Kleine hinter den Autos auf dem Bürgersteig. Ich suchte und rief ihn, er war zum Glück nicht weit gekommen – und setzte ihn in den Wagen, brachte noch den Einkaufswagen zurück in die DM-Filiale. Dann fuhr ich ab – und vergaß die Brieftasche oben auf dem Fahrzeugdach.

So fuhr ich in Eile bis zur Friedrich-Ebert-Straße/Ecke Alleestraße. Dort musste ich auf andere Verkehrsteilnehmer warten – und fand unterdessen die Brieftasche nicht. Dann kam mir wieder ins Gedächtnis,
dass ich sie auf dem Dach vergessen haben könnte, stieg kurz aus, sah sie dort nicht, wendete – und fuhr zurück. Unterwegs überprüfte ich auch noch einmal den Einkaufskorb, um ganz sicher zu gehen – ebenfalls ohne Ergebnis. Zurück in der Jägerstraße fand ich die Brieftasche ziemlich rasch nur wenige Meter von meinem alten Parkplatz entfernt – im Rinnstein. Erst später am Abend kam ich dazu, die Brieftasche zu untersuchen – und fand sie voller Karten und Ausweise, auch vom Drogeriemarkt DM, auch der Personalausweis mit Adresse war dabei. Geld war darin keines.

In dieser Lage erschien es mir als das Günstigste für Herrn Sch., die Brieftasche tags darauf nicht zu DM zu bringen, sondern direkt zur Post. Ich nahm wie gewöhnlich einen der alten Umschläge, deckte vor allem meine Anschrift ab, strich auch den alten Absender durch, um Missverständnisse auszuschließen – und versandte die Brieftasche von Potsdams Hauptpost als Wurf-Einschreiben. Die Mitarbeiterin der Post, die meinen Auftrag bearbeitete, wies mich darauf hin, dass mein Absender leserlich sein müsse – und ich antwortete ihr, der sei ja noch gut sichtbar trotz überklebter Folie. Damit schien sie einverstanden, jedenfalls verlangte sie keinen neuen Eintrag auf dem Umschlag.
Zeuge Sch vermutete, ich hätte meine Adresse unleserlich machen wollen. Diese Vermutung trifft nicht zu. Ich wollte einfach nur vermeiden, dass er zu irgendwelchen Dankes-Aktionen greift oder die Post die Sendung an mich zurückschickt, also habe ich mir etwas mehr Mühe als sonst gegeben, meine Adresse schwerer erkennbar zu machen. Geld habe ich nicht aus der Brieftasche genommen.

Nachtrag

Nach ausführlicher Beweisaufnahme hat die 7. kleine Strafkammer am Landgericht Potsdam in ihrer Verhandlung am Montag, 8. Mai 2017, vor rund 25 Mitgliedern und Sympathisanten der DM entschieden, das Verfahren wegen geringer Schuld nach § 153 StPO aufzuheben, Kosten zu Lasten der Staatskasse. (Aktenzeichen: 27 Ns 13/17)

Ich lerne daraus, dass gute Anwälte (350 EUR/Stunde!) durchaus einen Unterschied machen. Für mich als H4-Aufstocker wäre das ohne Unterstützung durch die Deutsche Mitte ein Unding gewesen. So kann Recht nicht angewendet und nicht geschaffen werden.

Allen Beteiligten und Unterstützern herzlichen Dank!