Spannend! GEZ-Gerichtsverhandlung heute – Verwaltungsgericht Berlin-Moabit

Weil mehr als 80 Zuschauer kamen, musste in den „Plenarsaal“ verlegt werden. Vorkämpfer und Rundfunkkritiker Olaf Kretschmann verteidigte selbst – und das war gut so. Denn kein Anwalt hätte die notwendigen Fakten besser vorgetragen. Einzelrichter Marticke kam erheblich ins Schleudern:

10:52 vergleicht TTIP mit Rundfunkstaatsvertrag – Murmeln im Saal

10:57 1. Gelegenheit, einen Befangenheitsantrag zu stellen: Marticke spricht bei der historischen Faktendarstellung zum chronologischen Ablauf des Rundfunkstaatsvertrags-Entstehung von „Verschwörungstheorie“. Diese Wortwahl lässt auch Zweifel an Intelligenz, grundsätzlichem Amtsverständnis sowie am Arbeitswillen zu. Spontan erhebt sich ein höhnisches, brummiges Gelächter im Saal, Marticke merkt, dass er Schwierigkeiten bekommt, wenn er so weitermacht.

10:58 Marticke vergleicht ziemlich unzulässig die mangelnde Transparenz im Gesetzgebungsverfahren zum Rundfunkstaatsvertrag mit geringer Transparenz bei der Datenbank „iuris“ über Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

11:09 Kretschmann trägt unbeirrt, klug, faktenreich und sehr verbindlich im Ton vor. Als ob das alles nichts wäre, mahnt Richter Marticke: „Zur Sache kommen.“ Das wäre eine zweite Gelegenheit gewesen, den Richter für befangen zu erklären, da er nicht einmal einen brillanten Faktenvortrag von fettfreier, gestochener Kürze abwarten kann.

11:13 Marticke vergleicht den Streit mit der Arbeitsweise des Sozialamts, auch da stehe der Gerichtsweg offen. Richtig – und weil dort keine stillschweigende Weisung existiert, jeden Antragsteller abzuschmettern, völlig unabhängig vom Rechtsvortrag, wissen wir, dass die Hälfte der Bescheide falsch ist.

11:17 Marticke vergleicht den GEZ-Streit mit der Unmöglichkeit, eine Befreiung aus Gewissensgründen im Steuerrecht zu erlangen.

Im Anschluss an die Ausführungen des Klägers Kretschmann sagt Richter Marticke: „Die Beklagtenvertreterin beantragt, die Klage abzuweisen.“ Der RBB hatte dies schon vorher schriftlich getan und seinen Standpunkt auch begründet. Dazu erklärt die anwesende Referendarin, die den RBB vertritt, dass sie Rechtsauffassungen und Ausführungen des Gerichtes bzw. Richters teilt. Erneut mündlich begründen will die Referentin in der Verhandlung nicht; sie sei es nicht gewohnt, vor so vielen Menschen vorzutragen, erläutert Marticke. Der Richter will binnen 14 Tagen entscheiden. Verbindlicher fügt er hinzu, der Kretschmann-Antrag müsse korrekt gestellt werden, dann sei evtl. Aussicht.

Olaf Kretschmann wartet jetzt auf Urteil und Begründung, wie er mir soeben sagt – und beschließt danach nächste Schritte. Dranbleiben – wir melden uns!