Potsdam: für offene Schlösser und Gärten – Döpfner einbremsen!

In Potsdam hat sich am Dienstagabend eine Bürgerinitiative gegen die Einzäunung eines großen Grundstücks am Pfingstberg gebildet.
Auf Einladung der Anwohnerin Anna Dominika Hörstel kamen 17 Bewohner der Nauener Vorstadt dort zusammen, um gegen die satzungswidrige Absperrung eines rund 60.000 Quadratmeter großen Geländes der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten zu protestieren. Bereits im § 1 der Satzung ist dies unmissverständlich festgelegt: „Die Stiftung hat gemäß Artikel 2 des Staatsvertrages die Aufgabe, die ihr übergebenen Kulturgüter … der Öffentlichkeit zugänglich zu machen…“

Die Anwohner werfen dem Generaldirektor der Stiftung, Hartmut Dorgerloh, vor, dem neuen Nutznießer des Grundstücks, dem Chef des Medienkonzerns Springer, Matthias Döpfner, unangemessen entgegengekommen zu sein – und die Einzelheiten der Vereinbarung der Öffentlichkeit rechtswidrig vorzuenthalten.

Döpfner habe den Zaun, gegen den sich der Protest jetzt hauptsächlich richtet, unter fadenscheinigen Vorwänden errichten lassen, klagen die Anwohner.
Die Initiative möchte wissen, was genau zwischen Döpfner und der SPSG vereinbart ist – und wann Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs welche Informationen darüber erhalten hat. An Jakobs richtet die Bürgerinitiative die Frage, ob er neue Kungeleien im Stil der umstrittenen Aneignung des Uferwegs am Griebnitzsee – durch den Milliardär und großzügigen Stadt-Mäzen Hasso Plattner und dessen Nachbarn – jetzt ebenfalls dulden wolle.

Geplant ist nun die Gründung eines eingetragenen Vereines, um die gemeinsamen Ziele zu fördern – sowie weitere Aktionen in der Öffentlichkeit. Negativ ist den Protestierenden bereits aufgefallen, dass im Auftrag der Stiftung zahlreich auftauchende Protestplakate am strittigen Zaun täglich entfernt werden. Dagegen wird nun ein Schreiben an den Stiftungschef ergehen: Viele Anwohner meinen, dass Stiftungsgelder nicht zur Unterdrückung berechtigter Bürgerproteste ausgegeben werden sollen – sondern für satzungsgemäße Zwecke.